OP

Informationen für Privatpatienten

Auch als Privatpatient oder Beihilfeempfänger benötigen Sie von Ihrem behandelndem Arzt eine Verordnung über logopädische Leistungen. Zu Beginn Ihrer Behandlung schließen wir mit Ihnen einen Behandlungsvertrag auf Grundlage der GebüTh (Gebührenübersicht für Therapeuten) ab.

Eine allgemein verbindliche Gebührenordnung für Logopäden, wie z.B. mit den gesetzlichen Krankenkassen, existiert im Bereich der privaten Krankenversicherung nicht. Die GebüTh sowie die Berufsverbände orientieren sich an den Vereinbarungen mit den gesetzlichen Krankenkassen und empfehlen einen Steigerungssatz von 1,8 bis 2,3. Wir nehmen für unsere privaten Behandlungen den 1,5 fachen Satz und liegen damit unterhalb der Empfehlungen.

Bitte vergewissern Sie sich daher im Vorfeld, welchen Anteil von den entstehenden Kosten für eine Heilmittelbehandlung von Ihrer privaten Krankenkasse bzw. von der Beihilfe übernommen werden und welchen Teil der Kosten Sie selbst tragen müssen. Dies ist je nach abgeschlossenem Tarif und von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich geregelt. Sie finden diese Information in Ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen. Liegt der Prozentsatz der übernommenen Heilmittelbehandlungen z.B. bei 100% und ist kein Maximalbetrag bzw. ein Selbstbeteiligung vereinbart, so muss Ihre Krankenkasse Ihre Rechnung ungemindert übernehmen.

Leider kommt es immer wieder vor, dass private Krankenversicherungen Ihren Kunden einen Teil der Rechnung für therapeutische Heilbehandlungen kürzen. In vielen Fällen erfolgt dies zu Unrecht. Dies wurde auch schon in vielen Gerichtsurteilen in den letzten Jahren bestätigt.

Diese Urteile finden Sie auf der Seite www.privatpreise.de/patienten/versicherung-zahlt-nicht/quellen-urteile. Auf der Seite www.privatpreise.de finden Sie auch viele weitere detaillierte Informationen und Tipps zum Umgang mit Ihrer privaten Krankenversicherung, sowie ein Muster für ein Widerspruchsschreiben.


© Praxis für Logopädie, Sabrina Krug
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